In publica commoda

Betäubungsmittel

Die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz berät und unterstützt die Abteilungen und Einrichtungen der Universität und der Universitätsmedizin in allen Fragen der Umsetzung

  • des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und des
  • Grundstoffüberwachungsgesetzes (GÜG).



Um die Abteilungen und Einrichtungen beraten und unterstützen zu können und mögliche ggf. zu erwartende finanzielle Belastungen durch Ordnungsstrafen abzuwenden, ist jeglicher Schriftverkehr mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz zu leiten.
Dazu zählen insbesondere folgende Vorgänge:

Betäubungsmittel:

  • Anträge für eine Erlaubnis nach §3 BtMG
  • Änderungen einer Erlaubnis nach §3 BtMG
  • Halbjährliche Meldung über Bewegungen und Bestand nach §18 BtMG.



Grundstoffe:

  • Anträge für eine Erlaubnis nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004
  • Änderung einer Erlaubnis nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004
  • Jährliche Meldung über Bewegungen und Bestand nach Artikel 17 und 18 der Verordnung (EG) Nr. 1277/2005 sowie
  • Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004.



Die zugeleiteten Vorgänge werden von der Stabstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz gesichtet und umgehend an die zuständige Behörde weitergeleitet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz.