Lehrveranstaltungsevaluationen an der Juristischen Fakultät

Nach dem Inkrafttreten der Evaluationsordnung der Georg-August-Universität Göttingen hat die Juristische Fakultät seit dem Wintersemester 2006/07 an den flächendeckenden Lehrveranstaltungsevaluationen der Universität teilgenommen. Alle regelmäßigen Lehrveranstaltungen werden entsprechend den jeweiligen Vorgaben evaluiert. Mittlerweile finden die Evaluationen auf Grundlage der jeweiligen QMO-SL statt.

Gemäß dem Beschluss des Fakultätsrates der Juristischen Fakultät vom 13.11.2019 werden mit Ausnahme der Seminare, der Examensklausurenkurse, des Probeexamens und der simulierten mündlichen Examensprüfung alles Lehrveranstaltungen in jedem Semester evaluiert.

Die Durchführung der Lehrveranstaltungsevaluationen erfolgt universitätsweit zeitlich so, dass eine Rückkoppelung der Ergebnisse durch die Dozenten an die Studierenden möglich ist. Darüber hinaus berät die Studienkommission regelmäßig zu Beginn des Folgesemesters in einer ihrer Sitzungen über die gesamten vorliegenden Lehrveranstaltungsevaluationsergebnisse. Auf Vorschlag der Studienkommission vergibt die Fakultät mit dem Ziel, einen weiteren Anreiz zu guter Lehre zu bieten, mittlerweile in jedem Semester auf der Basis der Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation einen Preis für die beste Lehrveranstaltung des Grundstudiums, das beste Examinatorium sowie das beste Begleitkolleg.