§4 Prüfungsordnung-Studienordnung-Studienplan
(1) Die Prüfungsordnung regelt
- die Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelor- und Masterprüfung sowie zu den Modulprüfungen und deren Wiederholung;
- die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen;
- das Prüfungsverfahren;
- und die Prüfungsanforderungen.
(2) Die Studienordnung legt den Umfang und die Inhalte der Studiengänge fest.
(3) Für das Grundstudium (Bachelorstudium Abschnitt I) gibt es einen Studienplan, der erläutert, wie das Studium sachgerecht und in der vorgesehenen Regelstudienzeit durchgeführt werden kann. Die Ausgestaltung des Bachelorstudiums, Abschnitt II, und des Masterstudiums liegt weitgehend bei der oder dem Studierenden selbst.