Familiennachzug
Personen, die ein Visum und/oder eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten haben, können ihr*en Ehepartner*in und ihre Kinder mit nach Deutschland bringen. Auch das Nachholen ihrer Familienmitglieder ist möglich.
Das Welcome Centre unterstützt Sie dabei, die Einreise oder den Nachzug Ihrer Familie nach Göttingen zu organisieren. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie von Ihrer Familie begleitet werden.
Einreise
Ehepartner*innen und Kinder, die Staatsangehörige von Ländern der EU, des EWR oder der Schweiz sind, können Sie ohne Einschränkungen nach Deutschland begleiten.
Sind Ihr*e Ehepartner*in und Ihre Kinder nicht Staatsangehörige von Ländern der EU, des EWR oder der Schweiz sind, prüfen Sie anhand der Übersicht Visumspflicht, ob Ihre Familienmitglieder für die Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen. Informationen zu den Voraussetzungen für das Visum finden Sie bei den Deutschen Auslandsvertretungen. Wenden Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat, in deren Zuständigkeitsbereich Sie aktuell leben.
Für ein Visum müssen Sie nachweisen, dass für alle Familienmitglieder ausreichende finanzielle Mittel für die Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichender Wohnraum und eine ausreichende Krankenversicherung vorliegen. In bestimmten Fällen müssen nachziehende Ehepartner*innen Deutschkenntnisse auf einfachem Niveau nachweisen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Erwerbsarbeit begleitender/nachziehender Ehepartner*innen
Wenn Ihr Visum bzw. Ihre Aufenthaltserlaubnis Erwerbsarbeit gestattet, darf in der Regel auch Ihr*e Ehepartner*in in Deutschland eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Weitere Informationen gibt die zuständige deutsche Auslandsvertretung oder die Ausländerbehörde vor Ort.
Kontakt:
Abteilung Göttingen International
Welcome Centre
Von-Siebold-Straße 4
37075 Göttingen