Nachweismöglichkeiten der Deutschkenntnisse

Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist müssen gute Deutschkenntnisse nachweisen.
Dafür werden folgende Zertifikate und Sprachlevel anerkannt:


  • eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung

  • ein deutscher Bachelor-Abschluss

  • eine deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH-2)

  • Test Deutsch als Fremdsprache“: TestDaF viermal TDN (TestDafniveaustufe) 4 (4 x 4)


  • Der Sprachnachweis sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein.