Jugendmedienschutzrecht SS2009
Der Jugendmedienschutz ist ein Rechtsgut mit Verfassungsrang und ein gleichermaßen wichtiges wie auch hochaktuelles Gemeinschaftsanliegen.
Aber wie schützt man Kinder und Jugendliche effektiv vor für sie gefährliche Inhalte in den Medien? Wie lässt sich ein gerechter, vor allem verfassungskonformer Ausgleich zwischen dem Schutzauftrag zugunsten der Jugend bzw. Gesellschaft einerseits und der Achtung von Souveränität und Rezeptionsautonomie Erwachsener andererseits gewährleisten? Und welche Rolle kommt hierbei der Vermittlung von Medienkompetenz zu?
Mit diesen und weiteren zentralen Fragen zum Jugendschutz in den Medien befasst sich die Lehrveranstaltung Jugendmedienschutzrecht
,die im Sommersemester 2009 von Dr. Murad Erdemir angeboten wird.Die Vorlesung findet ab dem 21. April von 14-17 Uhr im VG 2.103 statt.
Es handelt sich hierbei gleichzeitig um eine Lehrveranstaltung im Wahlbereich des Schwerpunktbereichs „Privates und Öffentliches Medienrecht“, welche auch die Möglichkeit zur Anfertigung einer Schwerpunktbereichsklausur beinhaltet.
Dem noch jungen, bislang nur über wenige Spezialisten verfügenden Jugendmedienschutzrecht steht ein wachsender Bedarf an Juristen gegenüber, die sich –ggf. auch interdisziplinär (Medienwirkungsforschung, Medienpädagogik etc.) – mit diesem Feld befassen. Der Jugendmedienschutz gehört nicht nur zu den Kernaufgaben einschlägig bekannter Einrichtungen wie Landesmedienanstalten, Kommission für Jugendmedienschutz und Freiwilliger Selbstkontrolle.
Vielmehr sehen sich auch
Richter sowie Staats- und Rechtsanwälte zunehmend mit jugendschutzrelevanten Fragestellungen, insbesondere im Bereich von Gewalt, Pornografie und Extremismus, befasst. Rechtsanwälte bieten Online-Providern zunehmend ihre Dienste als Jugendschutzbeauftragte an. Aber auch Rundfunkanstalten greifen verstärkt auf fachlich ausgewiesene Juristen zurück, um die Gewährleistung eines effizienten, den rechtlichen Anforderungen entsprechenden Jugendschutzes sicherzustellen.