(1) Nicht bestandene Modulprüfungen der Vorprüfung, der Bachelor- oder der Masterprüfung sowie das Kolloquium können zweimal wiederholt werden. Wird die zweite Wiederholungsprüfung mit „F, fail“ bewertet oder gilt sie als mit „F, fail“ bewertet und ist eine Wiederholungsmöglichkeit nach Abs. 2 nicht mehr gegeben, so ist die Modulprüfung endgültig nicht bestanden. In der zweiten Wiederholungsprüfung darf die Notenstufe (grade) “F, fail” nur nach mündlicher Prüfung vergeben werden.
(2) Wiederholungsprüfungen sind in angemessener Frist abzulegen. Sie sollen in der nächsten Prüfungsperiode, aber spätestens innerhalb eines Jahres nach der erfolglosen Prüfung abgelegt werden. Bei Vorliegen triftiger Gründe kann vom Prüfungsausschuss eine angemessene Fristverlängerung gewährt werden. Die oder der zu Prüfende erhält unter Berücksichtigung der Frist nach den Sätzen 1 und 2 Auskunft über die Möglichkeit der Wiederholung der nicht bestandenen Prüfungsleistungen.
(3) In demselben Studiengang an einer anderen Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland erfolglos unternommene Versuche, eine Prüfungsleistung abzulegen, werden auf die Wiederholungsmöglichkeiten nach Abs. 1 angerechnet.
(4) Wird eine Pflichtmodulprüfung endgültig mit „F, fail“ bewertet und ist eine Wiederholungsmöglichkeit nach Abs. 2 nicht mehr gegeben, so ist die Vor-, Bachelor- oder Masterprüfung endgültig nicht bestanden.
(5) Im Falle von bis zu zwei endgültig nicht bestandenen studienrichtungsspezifischen Wahlmodulprüfungen oder Wahlmodulprüfungen können die zum Bestehen der Bachelor- oder Masterprüfung erforderlichen credits durch das erfolgreiche Ablegen zweier gleichwertiger studienrichtungsspezifischer Wahlmodule oder Wahlmodule erbracht werden. Die Gleichwertigkeitsfeststellung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Die Gleichwertigkeit ist beispielsweise gegeben, wenn das endgültig nicht bestandene und das neu zu wählende Modul der gleichen Kategorie des Modulkataloges entnommen sind.
(6) Wird die gesamte Prüfung mit “F, fail” bewertet oder gilt sie als mit “F, fail” bewertet und ist eine Wiederholungsmöglichkeit nicht mehr gegeben, so ist die Vor-, Bachelor- oder Masterprüfung endgültig nicht bestanden.