§11 Studienrichtungen
(1) Im Bachelorstudiengang können folgende Studienrichtungen gewählt werden:
- Agribusiness
- Pflanzenproduktion40
- Ressourcenmanagement
- Tierproduktion
- Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus
Hinzu kommt im Masterstudiengang:
- Tropical and International Agriculture
Diese Studienrichtung wird nur in englischer Sprache angeboten.
(2) Eine Studienrichtung definiert sich durch
- die Pflichtmodule und
- die studienrichtungsspezifischen Wahlmodule
Die Themen der Bachelor- und Masterarbeit können der gewählten Studienrichtung entnommen sein; in geeigneten Themenbereichen ist auch eine Anfertigung im Schwerpunktbereich einer anderen Studienrichtung möglich.
(3) Im Bachelorstudiengang erfolgt die Festlegung der Studienrichtung anhand der bestandenen Modulprüfungen zum Abschluss des Studiums. Im Masterstudiengang ist die Wahl der Studienrichtung mit der Anmeldung zu ersten Prüfung schriftlich dem Prüfungsausschuss anzuzeigen.
(4) Ein Wechsel der Studienrichtung im Masterstudiengang ist nur nach Beratung durch die Mentorin oder den Mentor und im Rahmen der in der neuen Studienrichtung zur Verfügung stehenden Studienplätze möglich. Dabei wird der oder dem Studierenden ein von der Mentorin oder dem Mentor angefertigtes Beratungsprotokoll zur Vorlage beim Prüfungssauschuss aushändigt. Dieses ist mit der schriftlichen Meldung über den Wechsel dem Prüfungsausschuss vorzulegen.